Unfallversicherung

Was ist die Unfallversicherung    got to top

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Die Unfallversicherung zahlt bei Unfall und Berufskrankheit Betroffenen vor allem Taggelder, aber auch Heil- und Pflegekosten, Invalidenrenten (Invalidenversicherung) sowie bei Unfalltod den Angehörigen Hinterlassenenrenten.

Seit 1885 ist dieser Gedanke in der Gesetzgebung verankert. 1981 ging ein vom KUVG getrenntes Unfall Versicherungs-Gesetz (UVG) hervor, welches das Obligatorium auf alle Arbeitnehmer ausdehnte und private Versicherer zuliess.

Die Beitäge für die Unfallversicherung müssen von den Arbeitgebern bezahlt werden, denn es geht ja hauptsächlich um Betriebsunfälle für welche der Arbeitgeber prinzipiell haftpflichtig ist. Nur der Nichtberunsunfallteil, also Unfälle in der Freizeit, dürfen den Arbeitnehmern verrechnet werden.

Je nach Betriebsart muss die Unfallversicherung bei der SUVA abgeschlossen werden, andere können bei einem Versicherer ihrer Wahl abschliessen.

Die Leistungen der Unfallversicherung sind sehr umfassend. Oft wird von Seiten der Unfallversicherer versucht, aus einem Unfall eine Krankheit herzuleiten, damit die Kosten auf die Penrsionskasse oder Krankenversicherung abgewälzt werden. Es ist deshalb sehr zu empfehlen, bei einem Unfall einen spezialisierten Anwalt zu konslutieren.

Quellen: F. Heinser, Die Entstehung des Verfassungsart. 34bis, 1976; J.H. Sommer, Das Ringen um soziale Sicherheit in der Schweiz, 1978; T. Erni, Die Entwicklung des schweiz. Kranken- und Unfallversicherungswesens, 1980

Wer ist unfallversichert?    got to top

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind gegen Unfall und Berufskrankheit versichert. Die Versicherungsprämien für Berufsunfall und -krankheit trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfall der Arbeitnehmer. Die Ausgleichskasse kontrolliert nur, ob eine Versicherung besteht.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) übernimmt nach Unfällen und bei Berufskrankheiten die Kosten für medizinische Behandlung und leistet finanzielle Unterstützung.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gilt für Unfallversicherungen bei privaten Versicherungsgesellschaften und bei der SUVA.

Die Prämien für Berufsunfälle und -krankheiten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtberufsunfälle müssen grundsätzlich die Arbeitnehmer tragen. Der Arbeitgeber bezahlt den gesamten Prämienbetrag und zieht den Anteil des Angestellten von dessen Lohn ab.

Die UVG-Versicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert) und kann die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einer Prämienreduktion bis zu 10%. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung nach KVG tritt dann wieder in Kraft, die Prämie steigt.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der SUVA gegen Unfall versichert.

Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG. Die UVG-Versicherten müssen sich nämlich weder mit einer Franchise, noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Renten oder Entschädigungen vor.

Wer ist Obligatorisch versichert    got to top

Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden. Dazu gehören auch Volontärinnen und Volontäre, Schnupperlehrlinge und Angestellte im Privathaushalt. Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist nicht nur gegen Berufsunfall und Berufskrankheit versichert, sondern auch gegen Nichtberufsunfall.

Arbeitgebende, deren Betrieb nicht schon von Gesetzes wegen bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) versichert ist, sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden bei einem Privatversicherer, einer Krankenkasse oder einer öffentlichen Unfallversicherungskasse obligatorisch zu versichern.

Dazu muss bemerkt werden, dass die SUVA nicht generell alle Betriebsarten versichert. Es gibt keine verbindliche Regel, welche Betriebe von der SUVA versichert werden, aber man kann als Faustregel sagen, überall wo geschwitzt wird und die Späne fliegen, wird durch die SUVA versichert, die anderen Betriebe über einen Privatversicherer. Es ist jeweils von Fall zu Fall mit der SUVA abzuklären , wo ein Betrieb versichert werden muss.

Geringfügige Löhne bis 2'300 CHF nicht zu versichern    got to top

Arbeitgebende, die ausschliesslich Arbeitnehmende mit Jahreslöhnen bis höchstens CHF 2300.00 beschäftigen, sind nicht verpflichtet, Prämien an die Unfallversicherung zu leisten. Die betroffenen Arbeitnehmenden sind trotzdem versichert. Bei Unfall oder Berufskrankheit erhebt die Suva oder die Ersatzkasse UVG vom Arbeitgeber eine Ersatzprämie.

Nicht obligatorisch versichert

Nicht versichert sind unter anderen mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen und keine Beiträge an die AHV entrichten.

Ohne Ausnahme vom Arbeitgeber zu versichern

Als Arbeitgeber sind Sie ohne Ausnahme verpflichtet, Prämien an die Unfallversicherung für folgende Branchen zu leisten:

  • Privathaushalte. Z.Bsp. Eine Putzfrau, die im Privathaushalt reinigen kommt.
  • Tanz- und Theaterproduzenten
  • Orchester
  • Phono- und Audiovisionsproduzenten
  • Radio und Fernsehen
  • Schulen im künstlerischen Bereich

Meldepflicht bei Übernahme eines Betriebs    got to top

Wer einen Betrieb übernimmt, hat innert 14 Tagen den bisherigen Versicherer zu benachrichtigen. Unterlässt er die Meldung innerhalb der ersten 14 Tage, so wird der bisherige Versicherer automatisch den Vertrag weiterführen.

Beiträge hängen von Lohnsumme und Betriebsart ab    got to top

Der Arbeitgeber trägt die Versicherungsprämien für Berufsunfall und -krankheit. Er kann die Prämien für Nichtberufsunfall vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen.

Je nach Branche, sind die Risiken für einen schweren Unfall grösser oder geringer. Dieses Risiko ist ein prämienbestimmender Faktor und beeinflusst die Prämie (Preis für eine Versicherung) massgebend. Es wird von der SUVA und Privatversicherern davon ein Prozentsatz ermittelt, der von der Lohnsumme für die Unfallversicherung bezahlt werden muss. (Ein Reinigungsunternehmen und ein Planungsbüro bezahlen zum Beispiel 4.16% des Bruttolohns an die Unfallversicherungsprämie)
Der zweite, prämienbestimmender Faktor ist natürlich die Lohnsumme, da der Prozentsatz vom Bruttolohn gerechnet wird. Es muss noch erwähnt werden, dass nur Löhne bis maximal 126'000 CHF versichert sind. Höhere Löhne können mit einer Unfallzusatzversicherung (UVG-Z) darüberhinaus bei Bedarf und freiwillig noch versichert werden. Dies dann aber nur bei einer privaten Unvallversicherung. Die SUVA versichert nur bis zum Maximallohn von 126'000 CHF.

Wer welche Prämien bezahlt    got to top

Berufsunfall und -krankheit (BU): Arbeitgeber zahlt die Prämien
Nichtberufsunfall (NBU): Arbeitnehmer zahlt die Prämien. (Der Arbeitgeber kann freiwillig die Prämien übernehmen.)