SUISA und Billag Gebühren für Unternehmen

Urheberrechtsentschädigung und gewerblicher Empfang von Sendungen

Urheberrecht Copyright

Die Urheberrechtsentschädigung ist eine Abgabe für Urheberrechte. Kulturschaffende tragen mit ihren Werken und Darbietungen zur kulturellen Vielfalt bei. Kulturschaffende wollen mit ihren Werken und Darbietungen aber auch etwas verdienen, zumindest den Lebensunterhalt. Das Urheberrecht garantiert ihnen dabei in erster Linie, dass sie für die Nutzung ihrer Werke finanziell entschädigt werden. Jeder, der eine Komposition, eine Aufführung oder Perfomance schafft und interpretiert, hat ein Recht, dafür entschädigt zu werden. Sie schaffen geistiges Eigentum. Das Urheberrechtsgesetz macht den Urheber eines Werkes zu seinem Eigentümer. Das Gesetz schützt die Rechte der Urheber von Werken, aber auch jene der Interpreten, Produzenten und Sendeanstalten. Dies sind die sogenannten verwandten Schutzrechte.

Die Verwendung eines Werkes im privaten Kreis ist in der Schweiz vergütungsfrei (Art. 20 Abs. 1 URG)       externer Link.
Sobald jedoch die Werke öffentlich abgespielt oder vorgeführt werden, also in einem Restaurant, Imbiss-Stand, Laden, Warenhaus und natürlich Kino, Theater, Konzertsaal aber auch als Musik in Telefonwarteschlangen, muss eine Urheberrechtsabgbe entrichtet werden. Dies gilt auch, wenn die Musik oder Sendung nur als Hintergrundmusik verwendet wird, wie zum Beispiel in einem Warenhaus die bekannte Musikberieselung.

SUISA und Billag

Was sind Suisa und Billag? Die Suisa ist eine Verwertungsgesellschaft, die sicherstellt, dass die Urheberrechtsentschädigung eingezogen wird. Sie vertritt die Urheberrechte ihrer Mitglieder und der Mitglieder von Partnerorganisationen und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt werden. Die Billag hingegen ist eine Schweizer Tochtergesellschaft der Swisscom, die für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zuständig ist. Sie erhebt im Namen und auf Rechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Empfangsgebühren.

Was ist nun der Unterschied? Die SUISA ist Inkassostelle für alle Betriebe, die Musik nur über Ton- beziehungsweise Tonbildträger aufführen und deshalb bei der Billag keine Gebühr für den gewerblichen Empfang von Sendungen bezahlen müssen. Sobald jedoch Sendungen empfangen werden über Radio, Fernsehen, Telefonleitung oder Internet, zahlt man die Entschädigung an die Billag. Dazu zählen übrigens auch die im Telefonanschluss abgespielte Musik bei "hold", man nennt das auch "music-on-hold". Die Billag sendet also zwei Rechnungen, eine für die SUISA Gebühren und eine für den Empfang. Der Briefkopf ist jeweils SUISA und einer Billag, jedoch werden Sie beie von der Billag aus 1700 Fribourg versandt.

Berechnung der Abgaben

Urheberrecht Copyright

Wir erwähnen hier nur die Musik, die üblicherweise in vielen Unternehmen als Hintergrundmusik abgespielt wird. SUISA berechnet die Abgabe aufgrund der Fläche, auf der die Sendungen oder Aufführungen zu hören oder zu sehen sind. Für "music-on-hold" ist die Zahl der Amtslinien massgebend. Es muss bei dieser Verwendung auch keine Programmliste der abgespielten Werke eingereicht werden.
Im Gastgewerbe gelten prinzipiell alle Aufführungen oder Abspielungen als gewerblich. In einer "geschlossenen Gesellschaft" bei Geburtstagsfeiern und Hochzeiten wird auf die Abgabe verzichtet, da man davon ausgeht, dass ausschliesslich Verwandte oder enge Freunde anwesend sind. Wird also in einem Restaurant oder ähnlich Musik aufgeführt, welche nicht nur als Hintergrundmusik gilt, dann müssen Abgaben abgerechnet werden. Man unterscheidet also zwischen Hintergrundmusik, die mit einer pauschalen Abgabe entgolten wird und speziell Musik zu einem Anlass.
Bei der Veranstaltung eines Konzerts muss eine Liste aller abgespielten Titel eingereicht werden, so dass die Suisa die Gebühren berechnen kann.
Musik zu Tanz und Unterhaltung ausserhalb des Gastgewerbes (Discos, Vereins- und Firmenfeste etc.) werden nach Programmverzeichnis abgerechnet und das Geld an die Urheber dieser Werke verteilt.
Details zu Tarifen erhalten Sie über die Suisa selbst. Link extern