Krankentaggeldversicherung

Was ist die Krankentaggeldversicherung    got to top

Die Krankentaggeldversicherung zahlt bei Krankheit dem Arbeitnehmer Taggelder als Ersatz für den Lohn.

Die Krankentaggeldversicherung ist keine obligatorische Versicherung. In den meisten Gesamtarbeitsverträgen wird sie jedoch vorgeschrieben (GAV).

Die Beiträge für die Krankentaggeldversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu jeweils 50% bezahlt, denn die Leistungen der Krankentaggeldversicherung übersteigen die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erheblich und sind zum Vorteil für Arbeitnehmer.

Krankentaggeldversicherungen werden bei einem Versicherer ihrer Wahl abgeschlossen. Es gibt dazu keine staatliche Versicherung wie bei der Unvallversicherung.

Wer ist gegen Lohnausfall bei Krankheit versichert?    got to top

Nur die Arbeitnehmenden sind gegen Lohnausfall wegen Krankheit versichert, wo der Arbeitgeber eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Die Versicherungsprämien wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Ausgleichskasse kontrolliert nicht, ob eine solche Versicherung besteht. Sind Sie einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, wird dies jedoch möglicherweise durch die paritätische Kommission der Gesamtabeitsvertragspartner überprüft.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) übernimmt nach Krankheiten die Lohnkosten zu 80%. Sie bezahlt keine Behandlungskosten bei Ärzten und Spitälern oder Medikamente. Dafür kommt die normale Krankenversicherung auf.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist auch gegen Krankheit versichert. Man muss allerdings die Krankheit innerhalb einer Woche der RAV melden und nach 4 Tagen Krankheit ein ärztliches Zeugnis beibringen. Arbeitslose bekommen während der laufenden Rahmenfrist insgesamt maximal 44 Krankentaggelder.

Wie hoch ist die/der Arbeitnehmer/in im Krankheitsfall versichert    got to top

Bei Krankheit oder Schwangerschaft muss dem/der Arbeitnehmer/in nur 80 % des vertraglich vereinbarten Lohns bezahlt werden, falls eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wurde (OR 324b).

Gibt es keine Krankentaggeldversicherung, so besteht die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Im ersten Dienstjahr sind dies mindestens 3 Wochen. Ab dem zweiten Dienstjahr bestimmt sich die Lohnfortzahlung aufgrund der Berner, Basler oder Zürcher Skala (OR324a, Absatz 2).

Es ist möglich der/m Arbeitnehmer/in infolge Krankheit oder Unfall die Ferien zu kürzen gemäss OR 329b, Absatz 1. Voraussetzung dafür ist, dass die Abwesenheit mehr als zwei Monate im Dienstjahr dauert. Ist dies der Fall, können die Ferien ab dem zweiten vollen Monat Abwesenheit um einen Zwölftel gekürzt werden. Angefangene Monate werden nicht berücksichtigt, auch nicht anteilsmässig.

Wenn eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft nicht arbeiten kann, dürfen die Ferien erst gekürzt werden, wenn die Abwesenheit mehr als drei Monate beträgt (OR 329b,Absatz 3).
Während dem eine Arbeitnehmerin Mutterschaftsentschädigung bezieht, dürfen die Ferien nicht gekürzt werden (OR 329b, Absatz 3).